Tiergesundheit: Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier)
Hier: Abgangsmeldungen für Schweine, Schafe und Ziegen
... mit Anwendungsbeginn des EU-Tiergesundheitsrechts am 21. April 2021 müssen Unternehmer, die u.a. Schweine, Schafe und/oder Ziegen halten, neben Informationen über Verbringungen von Tieren in den Betrieb auch Informationen über Verbringungen von Tieren aus dem Betrieb im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere melden (HI-Tier). Unternehmer sind alle Personen, die für Tiere oder Erzeugnisse verantwortlich sind, auch wenn dies nur für einen begrenzten Zeitraum zutrifft. Ausgenommen sind nur Heimtierhalter/innen und Tierärzte/innen. Neben den bisherigen Stichtags- und Zugangsmeldungen sind daher auch Abgangsmeldungen für Schweine, Schafe und Ziegen erforderlich. Da dies in HI-Tier bisher jedoch nicht möglich war, mussten Verbringungen von Schweinen, Schafen und/oder Ziegen aus dem Betrieb in den betriebseigenen Bestandsregistern dokumentiert werden. Aufgrund der erweiterten Meldeverpflichtung wurden die bestehenden Datenbanken angepasst, damit der Unternehmer seiner Meldepflicht für Verbringungen aus dem Betrieb für die genannten Tierarten auch in elektronischer Form nachkommen kann.
Die Freischaltung der Abgangsmeldungen für Schweine, Schafe und Ziegen im HI-Tier ist für den 01.08.2023 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmer, die Schweine, Schafe und/oder Ziegen halten, neben den bisherigen Meldungen, auch die Verbringung von Schweinen, Schafen und/oder Ziegen aus dem jeweiligen Betrieb innerhalb von 7 Tagen an die HI-Tier- Datenbank melden. Neben Tierhalterinnen und Tierhaltern sind auch Viehhandelsunternehmen, Sammelstellen und bei Schweinen auch Transportunternehmen zur fristgerechten Abgangsmeldung in HI-Tier verpflichtet. Die Abgangsmeldung erfolgt unter der Maske „Tierbewegungen“. Dabei ist zu beachten, dass sich die Eingabemöglichkeit der Zugangs- und neu der Abgangsmeldung ab 01.08.2023 in einer Maske befindet. Beim Öffnen der Maske Tierbewegungen kommt man zur Maske „Bewegungen (Einzelmeldung)“ und es sind folgende Eingabefelder zu finden und entsprechend auszufüllen.
Die Verendung /Tötung ist weiterhin nicht in HI-Tier zu melden. In der Bewegungsart Abgang werden nur die Verbringungen von lebenden Schweinen, Schafen und/oder Ziegen aus dem Betrieb erfasst. Das Datum des Todes muss aber in dem betriebseigenen Bestandsregister eingetragen werden.
Alle zur Eingabe der Abgangsmeldung in HI-Tier verpflichteten Betriebstypen können in der neuen Meldemaske ihre Meldungen eingeben, ändern und stornieren und die bereits eingetragenen Meldungen einsehen. Tierhalterinnen und Tierhalter von Schweinen, Schafen und/oder Ziegen haben zudem Zugriff auf ihre betriebliche Statistik.
Die Regionalstelle kann Meldungen und Korrekturen für die Tierhalterin/den Tierhalter vornehmen und hat Einsicht in deren/dessen bestehende Meldungen. Sie gibt Hilfestellung bei Fragen und Problemen.
Ausbildung zum Schäfer/Schäferin
aktualisierte Verkaufstierversicherung:
16. Hessischer Schaftag
am 16.11.2019 in Hungen-Nonnenroth
Vorträge der Referenten:
Leitfaden zur Verhinderung der Schlachtung tragender kleiner Wiederkäuer:
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