Hessischer Verband für Schafzucht und -haltung e. V.
Hessischer Verband für Schafzucht und -haltung e. V.

Radiobericht im Deutschlandfunk zur Schafwollsituation in Deutschlan

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Flyer zum Thema

 Kotprobenentnahme bei Schaf und Ziege

Ab 01.08.2023 müssen Unternehmer, die Schafe und Ziegen halten, neben dem Zugang auch den Abgang von Tieren melden.

Tiergesundheit: Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier)

Hier: Abgangsmeldungen für Schweine, Schafe und Ziegen

 

... mit Anwendungsbeginn des EU-Tiergesundheitsrechts am 21. April 2021 müssen Unternehmer, die u.a. Schweine, Schafe und/oder Ziegen halten, neben Informationen über Verbringungen von Tieren in den Betrieb auch Informationen über Verbringungen von Tieren aus dem Betrieb im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere melden (HI-Tier). Unternehmer sind alle Personen, die für Tiere oder Erzeugnisse verantwortlich sind, auch wenn dies nur für einen begrenzten Zeitraum zutrifft. Ausgenommen sind nur Heimtierhalter/innen und Tierärzte/innen. Neben den bisherigen Stichtags- und Zugangsmeldungen sind daher auch Abgangsmeldungen für Schweine, Schafe und Ziegen erforderlich. Da dies in HI-Tier bisher jedoch nicht möglich war, mussten Verbringungen von Schweinen, Schafen und/oder Ziegen aus dem Betrieb in den betriebseigenen Bestandsregistern dokumentiert werden. Aufgrund der erweiterten Meldeverpflichtung wurden die bestehenden Datenbanken angepasst, damit der Unternehmer seiner Meldepflicht für Verbringungen aus dem Betrieb für die genannten Tierarten auch in elektronischer Form nachkommen kann.

 

Die Freischaltung der Abgangsmeldungen für Schweine, Schafe und Ziegen im HI-Tier ist für den 01.08.2023 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmer, die Schweine, Schafe und/oder Ziegen halten, neben den bisherigen Meldungen, auch die Verbringung von Schweinen, Schafen und/oder Ziegen aus dem jeweiligen Betrieb innerhalb von 7 Tagen an die HI-Tier- Datenbank melden. Neben Tierhalterinnen und Tierhaltern sind auch Viehhandelsunternehmen, Sammelstellen und bei Schweinen auch Transportunternehmen zur fristgerechten Abgangsmeldung in HI-Tier verpflichtet. Die Abgangsmeldung erfolgt unter der Maske Tierbewegungen“. Dabei ist zu beachten, dass sich die Eingabemöglichkeit der Zugangs- und neu der Abgangsmeldung ab 01.08.2023 in einer Maske befindet. Beim Öffnen der Maske Tierbewegungen kommt man zur Maske „Bewegungen (Einzelmeldung)“ und es sind folgende Eingabefelder zu finden und entsprechend auszufüllen.

 

  • Nummer des Betriebs: Hier ist die Betriebsnummer des eigenen Betriebes gemeint.
  • Bewegungsart:           o Zugang oder      o Abgang auswählen.
  • Bewegungsdatum: Datum des Zugangs oder Abgangs der Tiere eingeben.
  • Laufende Nummer: Die laufende Nummer ist kein Eingabefeld, sondern wird automatisch vom System eingetragen. Sie ist nur relevant, wenn mehrere Tierbewegungen von den gleichen Betrieben an einem Tag eingegeben werden sollen.
  • anderer Betrieb Wenn als Bewegungsart Zugang ausgewählt wurde, ist hier die Betriebsnummer des Betriebs einzutragen, aus dem die Tiere stammen. Wurde als Bewegungsart Abgang ausgewählt, muss die Betriebsnummer des aufnehmenden Betriebs eingetragen werden.
  • ggf. 2. Datum: Dieses Feld kann leer bleiben, hier ist das korrespondierende Datum anzugeben, z.B. wenn der Hessische Verband für Leistung und Qualitätsprüfung in der Tierzucht e.V. (HVL) oder ein Bevollmächtigter Daten ändert/storniert.
  • Anzahl der Tiere
  • Staatenkenner: Dies ist nur anzugeben, wenn der Herkunfts- oder Bestimmungsbetrieb (anderer Betrieb) außerhalb Deutschlands liegt.

                                                                          

Die Verendung /Tötung ist weiterhin nicht in HI-Tier zu melden. In der Bewegungsart Abgang werden nur die Verbringungen von lebenden Schweinen, Schafen und/oder Ziegen aus dem Betrieb erfasst. Das Datum des Todes muss aber in dem betriebseigenen Bestandsregister eingetragen werden.

 

Alle zur Eingabe der Abgangsmeldung in HI-Tier verpflichteten Betriebstypen können in der neuen Meldemaske ihre Meldungen eingeben, ändern und stornieren und die bereits eingetragenen Meldungen einsehen. Tierhalterinnen und Tierhalter von Schweinen, Schafen und/oder Ziegen haben zudem Zugriff auf ihre betriebliche Statistik.

 

Die Regionalstelle kann Meldungen und Korrekturen für die Tierhalterin/den Tierhalter vornehmen und hat Einsicht in deren/dessen bestehende Meldungen. Sie gibt Hilfestellung bei Fragen und Problemen.

Ausbildung zum Schäfer/Schäferin

aktualisierte Verkaufstierversicherung:

ALLG_VERS_BEDINGUNGEN_2020.pdf
PDF-Dokument [94.5 KB]
Antrag_Herdenschutzprämie_2020.pdf
PDF-Dokument [349.1 KB]
Forderungspapier.pdf
PDF-Dokument [299.1 KB]
PRESSEMITTEILUNG 01.pdf
PDF-Dokument [577.9 KB]

16. Hessischer Schaftag

am 16.11.2019 in Hungen-Nonnenroth

 

Vorträge der Referenten:

ProfSteffensGL-Düngung.pdf
PDF-Dokument [1'008.2 KB]

Leitfaden zur Verhinderung der Schlachtung tragender kleiner Wiederkäuer:

MAEDI1_Unterlagen.pdf
PDF-Dokument [145.6 KB]
Meldepflichten11.pdf
PDF-Dokument [1.2 MB]
Flyer-Wolf-Anschnitt.pdf
PDF-Dokument [3.3 MB]

Hier finden Sie uns:

Butzbacher Str. 1

35415 Pohlheim-Holzheim

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23.03.2024        Zuchtwarteschulung

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                          Dermbach

27.04.2024        JHV 2024

08.-09.06.2024 Verbandsfahrt in die 

                         Niederlande

24.-25.08.2024 Schäferfest in Hungen

"Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein"

 

Zitat -Albert Einstein-

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