Mit einem Klick auf das Bild gelangen Sie zum Katalog mit Bildern der Tiere.
Nachdem nun auch in Bayern erstmals die Blauzungenkrankheit nachgewiesen wurde, besitzt ab sofort kein Bundesland mehr den Status "seuchenfrei" hinsichtlich einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1- 24).
Innerhalb Deutschlands müssen bezüglich der Blauzungenkrankheit bei der Verbringung von Tieren empfänglicher Arten wie z.B. Rinder, Schafe und Ziegen keine Vorgaben mehr berücksichtigt werden. Tiere mit Krankheitssymptomen dürfen grundsätzlich nicht verbracht werden.
BTV3-positive Tiere dürfen aber nicht in andere EU-Mitgliedstaaten verbracht werden, auch wenn diese Mitgliedstaaten keinen BTV-Freiheitsstatus besitzen.
Für die Verbringung in das Ausland gelten die Bisherigen Regelungen weiterhin!
Auch für die zweite Impfung (Optional) von Schafen wird in Hessen die Impfstoffbeihilfe der Hessischen Tierseuchenkasse und des Landes gewährt. Dafür muss die Impfung in HIT erfasst sein.
Bitte besprechen Sie mit Ihrem Hoftierarzt ob eine zweite Impfung für Ihren Betrieb sinnvoll ist.
Melden Sie unbedingt Ihre Lämmer die nach dem 01.01.2024 geboregn wurden bei der Tierseuchenkasse nach, falls noch nicht geschehen!
Gekoppelte Tierprämie und andere Agrarförderungen:
Sollte Ihr Betrieb von BTV3 betroffen sein, lassen Sie dies bitte mindestens 1mal mittels Blutprobe bestätigen. Führen Sie eine Liste mit den VVVO-Nummern der an BTV3 verstorbenen Tiere, die Sie dem Amt vorlegen können. Im Moment ist davon auszugehen, dass es als höhere Gewalt anerkannt wird und es zu keinen Kürzungen kommt.
-Angaben ohne Gewähr-
Wir warten aktuell noch auf die schriftliche Bestätigung seitens des zuständigen Referats im Ministerium. Sobald uns dies Vorliegt informieren wir Sie!
Die Blauzungenkrankheit hat am Freitag den 05.07.2024 Hessen erreicht. Somit verliert Hessen den BTV Freiheitsstatus.
Anbei finden Sie die aktuelle Pressemitteilung des Hessischen Landwirtschaftsministerium.
Blauzungenkrankheit erreicht Hessen | landwirtschaft.hessen.de
Aktuell stehen wir mit dem Ministerium in Kontakt um die Veterinärbedingungen für die kommenden bundesoffenen und hessischen Veranstaltungen abzuklopfen. Sobald uns diesbezüglich Informationen vorliegen, geben wir diese an Sie weiter.
Wir appellieren nochmal an alle Betriebe Ihre Bestände gegen BTV-3 zu impfen.
Der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK) hat eine Beihilfe zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) beschlossen. Sie betrifft BTV-3 Impfungen (auch als Kombinationsimpfung) für Rinder-, Schaf- oder Ziegenhalter in Hessen.
Die Höhe der Beihilfe beträgt für Schafe und Ziegen 2,- Euro je Impfung je Schaf/Ziege. Diese Kosten werden jeweils zur Hälfte von der HTSK und dem Land Hessen getragen.
Die Impfstoffbeschaffung und Abrechnung der Impfbeihilfe erfolgen dabei über die jeweiligen Impftierärzte. Diese beantragen die Beihilfe online über das web – Portal der HTSK. Vom Impftierarzt und vom Tierhalter wird dabei eine ausgefüllte Einverständniserklärung zur Beantragung der Beihilfe im web – Portal hochgeladen. Dies gewährleistet, dass die dem Impftierarzt gewährte Beihilfe auch dem Tierhalter zugute kommt.
Die Gewährung der Beihilfe erfolgt erst nach der letzten Impfung (nach Impfschema) und der Eintragung der Impfung in das HI-Tier.
Gefördert wird eine vollständige Grundimmunisierung pro Tier sowie die Auffrischungsimpfung innerhalb der vom Impfstoffhersteller vorgesehenen Intervalle.
Die Maßnahme ist zunächst befristet bis zum 31.12.2026. Eine Verlängerung durch Beschluss des Verwaltungsrates der HTSK ist bei Bedarf möglich.
Am Samstag, den 15.06.2024 trafen sich bei gutem Wetter 21 Vereinsmitglieder und 20 interessierte Besucher im Hessischen Ober-Mörlen, Ortsteil Langenhain-Ziegenberg.
Mitglieder aus Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Hessen und sogar der Schweiz waren dabei.
Vereinskamerad Peter Bernatzky hatte zusammen mit Obmann Ingo Eckhardt auf sein Anwesen eingeladen,
Gut ausgeschildert, fand man problemlos zum idyllisch gelegenen Ort des Treffens.
Begrüßt wurde man vom Torbogen mit Himmelrichtungsanzeiger und dem Banner vom Verein der Kamerunschafzüchter und -halter e.V.
Dann ging es eine mit Rasengittersteinen befestigte Fahrt hinunter, vorbei an den Steckhorden mit den ausgestellten Kamerunschafen der hessischen Herdbuchzuchten.
Es folgten aufgestellte Bierzeltgarnituren fürs gemütliche Zusammensitzen.
Am unteren Ende erreichte man das Stallgebäude der Anlage mit weiteren Stehtischen und einem liebevoll hergerichteten Buffet aus Rindswürstchen, Leberkäse und selbst gebackenen Kuchenvariationen. Es
gab verschiedenste Fruchtschorlen der Region und Radler, selbstverständlich frisch gekühlt aus einem verglasten Kühlschrank zu entnehmen.
Frischen Kaffee konnte man sich ganztägig aus einem Kaffeeautomaten direkt in die Tasse zapfen.
Insgesamt 25 Kamerunschaf-Jungtiere stellten sich den kritischen und kompetenten Augen der hessischen Zuchtleiterin Katja Götz und dem Zuchtberater Martin Steffens.
Der Aufbau der Steckhorden mit den Pavillons für den Witterungsschutz der Tiere ähnelte sehr dem Bild der vergangenen Bundeskamerunschafschau im Bayerischen Seebarn im letzten Jahr.
Die Züchterinnen und Züchter hatten ihre Tiere für die Bewertung sehr gut rausgeputzt. Für eine eindeutige Zuordnung trugen die Schafe Halsbänder mit Nummern. An den Steckhorden war ebenfalls eine
Beschilderung angebracht und die Besucher konnten sich einen Tierkatalog am kleinen Vereinsinfostand abholen.
Erstmalig wurde für die Veranstaltung offiziell über die Herdbuch-Datenbank OviCap gemeldet. Das erleichterte erheblich das Erstellen des Kataloges und gibt nun jedem Züchter mit einem Onlinezugang
zur Datenbank die Möglichkeit, die ausgestellten Schafe und deren Bewertungen einzusehen.
Obmann Ingo Eckhardt und Gastgeber Peter Bernatzky begrüßten gegen 11 Uhr die teils aus sehr weiter Ferne angereisten Besucher und dankten allen Helfern.
Einige waren bereits am Freitag für den Aufbau vor Ort.
Dann begann das Bewerten der Zuchtschafe mit einer ausführlichen Besprechung. Frau Götz und Herr Steffens gaben sich große Mühe, so dass es allen Besuchern gut möglich war, die Benotungen
nachvollziehen und verstehen zu können. Bei zwei Jungauen wurde sogar die Höchstnote 9 vergeben.
Von 6 aufgetriebenen Jungböcken wurden 2 gekört und 4 in die Vorherdbuch-Abteilung C aufgenommen.
Es war ein wunderschöner Tag mit vielen lieben Menschen und tollen Gesprächen.
Die Veranstaltung wurde von einer hessischen Barbados Black Belly-Züchterin und einem hessischen Dorper-Züchter besucht, was uns besonders erfreute.
Wir hoffen für die Zukunft, dass der Austausch und die Zusammenarbeit mit Züchtern anderer Haarschafrassen weiterwachsen.
Peter Bernatzky, Denise Wetter, Ingo und Vanessa Eckhardt bedankten sich für die erneut sehr gut verlaufene Bewertung ihrer Nachzuchten bei Katja Götz und Martin Steffens mit einem kleinen
Präsent.
Man ließ den Abend gemütlich zusammen ausklingen.
Einige Vereinskameradinnen und -kameraden genossen noch eine weitere Nacht die Gastfreundlichkeit von Peter. Man saß bis in den Späten Samstagabend beim Grillen zusammen und räumte dann nach einem
gemeinsamen Frühstück am Sonntagmorgen noch auf, bevor man im Mittag die Heimreise antrat.
Wir danken Peter ganz herzlich für das unvergessliche Treffen und freuen uns auf ein Wiedersehen im September auf der Bundeskamerunschafschau im Rheinland-pfälzischen Rieschweiler-Mühlbach!
Erstmals ein Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Hessen
Im Landkreis Groß-Gerau ist erstmals in Hessen ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Ein entsprechendes Ergebnis des Landeslabors Hessen wurde am Samstag, 15. Juni, vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt. Das Tier war südlich von Rüsselsheim nahe einer Landstraße gefunden worden.
Um den Fundort herum wird nun in einem Radius von ca. 15 Kilometern eine sogenannte Ristriktionszone eingerichtet. Diese bringt erhebliche Einschränungen mit sich.
Für Eigentümer, Bewirtschafter, Pächter oder Besitzer eines landwirtschaftlichen Grundstücks innerhalb der Infizierten Zone wird die Nutzung der Flächen mit folgender Maßgabe eingeschränkt. Für die Dauer von zunächst 14 Tagen, besteht in der offenen Landschaft ein Verbot der maschinellen Bewirtschaftung und Ernte (Heu, Grassilage, Stroh un Getreideernte) mit Ausnahme des Weinbaus.
Ausnahmen sind auf Antrag im Einzelfall möglich. Der Antrag ist schriftlich an die örtlich zuständige Veterinärbehörde zu stellen und hat neben den Adress- und Kontaktdaten des Antragstellers, das amtliche Kennzeichen des PKW (sofern genutzt), die Angabe der Fläche sowie den Antragsgrund zu enthalten.
Die aktuelle Ausdehnung der Sperrzone finden Sie hier.
! A C H T U N G !
Geschäftsführung
Kristin Loh
kristin.loh@schafe-hessen.de
0159-06587650
Postanschrift:
Butzbacher Str. 1,
35415 Pohlheim-Holzheim
Zuchtleitung
Katja Götz
katja.goetz@schafe-hessen.de
0176-46594876
Aktuelle Verkaufsangebote und Suchanfragen unserer Mitglieder finden Sie unter dem Reiter MARKT
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