Alle Hessischen Herdbuchbetriebe wurden bereits für die Nutzung bis 31.03.2025 freigeschaltet.
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BMEL reicht Änderungsantrag zum deutschen GAP-Strategieplan bei EU-Kommission ein - Im Änderungsantrag finden sich Anpassungen bei der Konditionalität und den Direktzahlungen (unter Anderem bei der Tierprämie), hier insbesondere Neuerungen bei den freiwilligen Öko-Regelungen – also jenen einjährigen Maßnahmen, durch die konventionelle wie Bio-Betriebe für freiwillige Umweltleistungen honoriert werden.
Auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme der gekoppelten Direktzahlungen werden die geplanten Prämien für Mutterkühe, Mutterschafe und -ziegen für die Antragsjahre 2025 und 2026 gegenüber den bisher geplanten Prämien jeweils um circa fünf Prozent erhöht. Diese Anpassungen tragen dazu bei, diese ökologisch wertvollen Bewirtschaftungsweisen weiter zu stabilisieren und die dafür reservierten Mittel besser auszuschöpfen.
Es entfällt die durch die sogenannte Stichtagsregelung festgelegte Obergrenze für die Anzahl der förderfähigen Tiere.
Mit der Streichung der Vorgabe zum Mindestalter für förderfähige Tiere bei der Zahlung für Mutterschafe und -ziegen soll eine Vereinfachung für Verwaltung und Landwirte erreicht werden. Entsprechende Aufzeichnungen und Kontrollen entfallen.
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