Nachdem nun auch in Bayern erstmals die Blauzungenkrankheit nachgewiesen wurde, besitzt ab sofort kein Bundesland mehr den Status "seuchenfrei" hinsichtlich einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1- 24).
Innerhalb Deutschlands müssen bezüglich der Blauzungenkrankheit bei der Verbringung von Tieren empfänglicher Arten wie z.B. Rinder, Schafe und Ziegen keine Vorgaben mehr berücksichtigt werden. Tiere mit Krankheitssymptomen dürfen grundsätzlich nicht verbracht werden.
BTV3-positive Tiere dürfen aber nicht in andere EU-Mitgliedstaaten verbracht werden, auch wenn diese Mitgliedstaaten keinen BTV-Freiheitsstatus besitzen.
Für die Verbringung in das Ausland gelten die Bisherigen Regelungen weiterhin!
Auch für die zweite Impfung (Optional) von Schafen wird in Hessen die Impfstoffbeihilfe der Hessischen Tierseuchenkasse und des Landes gewährt. Dafür muss die Impfung in HIT erfasst sein.
Bitte besprechen Sie mit Ihrem Hoftierarzt ob eine zweite Impfung für Ihren Betrieb sinnvoll ist.
Melden Sie unbedingt Ihre Lämmer die nach dem 01.01.2024 geboregn wurden bei der Tierseuchenkasse nach, falls noch nicht geschehen!
Gekoppelte Tierprämie und andere Agrarförderungen:
Sollte Ihr Betrieb von BTV3 betroffen sein, lassen Sie dies bitte mindestens 1mal mittels Blutprobe bestätigen. Führen Sie eine Liste mit den VVVO-Nummern der an BTV3 verstorbenen Tiere, die Sie dem Amt vorlegen können. Im Moment ist davon auszugehen, dass es als höhere Gewalt anerkannt wird und es zu keinen Kürzungen kommt.
-Angaben ohne Gewähr-
Wir warten aktuell noch auf die schriftliche Bestätigung seitens des zuständigen Referats im Ministerium. Sobald uns dies Vorliegt informieren wir Sie!
Die Blauzungenkrankheit hat am Freitag den 05.07.2024 Hessen erreicht. Somit verliert Hessen den BTV Freiheitsstatus.
Anbei finden Sie die aktuelle Pressemitteilung des Hessischen Landwirtschaftsministerium.
Blauzungenkrankheit erreicht Hessen | landwirtschaft.hessen.de
Aktuell stehen wir mit dem Ministerium in Kontakt um die Veterinärbedingungen für die kommenden bundesoffenen und hessischen Veranstaltungen abzuklopfen. Sobald uns diesbezüglich Informationen vorliegen, geben wir diese an Sie weiter.
Wir appellieren nochmal an alle Betriebe Ihre Bestände gegen BTV-3 zu impfen.
Der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK) hat eine Beihilfe zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) beschlossen. Sie betrifft BTV-3 Impfungen (auch als Kombinationsimpfung) für Rinder-, Schaf- oder Ziegenhalter in Hessen.
Die Höhe der Beihilfe beträgt für Schafe und Ziegen 2,- Euro je Impfung je Schaf/Ziege. Diese Kosten werden jeweils zur Hälfte von der HTSK und dem Land Hessen getragen.
Die Impfstoffbeschaffung und Abrechnung der Impfbeihilfe erfolgen dabei über die jeweiligen Impftierärzte. Diese beantragen die Beihilfe online über das web – Portal der HTSK. Vom Impftierarzt und vom Tierhalter wird dabei eine ausgefüllte Einverständniserklärung zur Beantragung der Beihilfe im web – Portal hochgeladen. Dies gewährleistet, dass die dem Impftierarzt gewährte Beihilfe auch dem Tierhalter zugute kommt.
Die Gewährung der Beihilfe erfolgt erst nach der letzten Impfung (nach Impfschema) und der Eintragung der Impfung in das HI-Tier.
Gefördert wird eine vollständige Grundimmunisierung pro Tier sowie die Auffrischungsimpfung innerhalb der vom Impfstoffhersteller vorgesehenen Intervalle.
Die Maßnahme ist zunächst befristet bis zum 31.12.2026. Eine Verlängerung durch Beschluss des Verwaltungsrates der HTSK ist bei Bedarf möglich.
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